Aktuelle Unterstützungserklärungen


So funktioniert die Sammlung von Unterstützungserklärungen („Einleitungsverfahren“)

Ab der erfolgten Registrierung können Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren getätigt werden – und zwar (neu ab 2018) unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder via Internet.

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Abgabe von Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren:

Alle weiteren Informationen und aktuelle Volksbegehren finden Sie auf der 

Homepage des BMI.