Nicht nur freilaufende Hunde an öffentlichen Plätzen oder fremden Grundstücken, sondern auch Hundekot auf Gehwegen und Wiesen sorgen immer wieder für Konflikte.
Gemäß OÖ Hundehaltegesetz müssen Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Auffällige Hunde sind an öffentlichen Orten an der Leine und mit Maulkorb zu führen. Weiters müssen Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten hinterlassen hat, unverzüglich beseitigt und entsorgt werden (§ 6). Eine Nichtbeachtung gilt als Verwaltungsübertretung und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe geahndet.
Bitte entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner!
Nutzen Sie dazu unsere öffentlichen Hundestationen, an welchen Sie jederzeit und kostenlos Hundesackerl entnehmen können. Das benutzte Sackerl können Sie in einen der Mülleimer die sich bei den öffentlichen Hundestationen befinden entsorgen.