Zentrum > Politik > Richtlinien Bürgerfragestunde

Richtlinie Bürgerfragestunde

Richtlinien für die Abhaltung der Bürgerfragestunde gem. § 53 Abs. 5 Oö. GemO 1990


1.    Vor jeder Gemeinderatssitzung wird, sofern Anfragen vorliegen, eine Bürgerfragestunde eingerichtet. Die Sitzungstermine sind auf der Homepage der Gemeinde Ried im Traunkreis https://www.ried-traunkreis.at/Gemeindeamt/Amtliche_Termine ersichtlich. 

2.    Die Anfragen sind schriftlich oder elektronisch spätestens zwei Wochen vor der nächsten Gemeinderatssitzung am Gemeindeamt einzubringen. Die Abgabe der Frage stellt gleichzeitig die Anmeldung zur nächsten Bürgerfragestunde dar. Ein entsprechendes Formular ist unter www.ried-traunkreis.at verfügbar oder am Gemeindeamt erhältlich. Langen in dieser Zeit keine Anfragen ein, findet diese nicht statt.

3.    Alle Anfragen zur Bürgerfragestunde werden den Fraktionsobleute unmittelbar nach dem Einlangen weitergeleitet.

4.    Die Bürgerfragestunde beginnt 30 Minuten vor der Sitzung und wird mit der Beantwortung der letzten Anfrage oder durch den Vorsitzenden spätestens nach 30 Minuten geschlossen. Unmittelbar im Anschluss findet die reguläre Gemeinderatssitzung statt.

5.    Für die Gemeinderäte besteht keine Verpflichtung an der Bürgerfragestunde teilzunehmen.

6.    Die Leitung der Bürgerfragestunde obliegt dem Bürgermeister. Er handhabt die Richtlinien und entscheidet in Zweifelsfällen. Zuhörerinnen und Zuhörer haben sich jeder Äußerung zu enthalten. Bei Störungen der Bürgerfragestunde kann der Vorsitzende nach vorangegangener erfolgloser Ermahnung die einzelnen Ruhestörer aus der Bürgerfragestunde verweisen oder den Zuhörerraum räumen lassen. Die Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Gemeinde Ried im Traunkreis ist sinngemäß anzuwenden. 

7.    Jede Bürgerin, jeder Bürger mit Hauptwohnsitz in Ried im Traunkreis bzw. jeder Inhaber eines Rieder Unternehmens ist berechtigt, pro Fragestunde eine Frage zu stellen. Zulässig ist eine Zusatzfrage. Ausgenommen von diesem Recht sind Gemeinderäte oder Ersatzgemeinderäte.

8.    Die Frage kann sich an den Bürgermeister, den/die Vorsitzenden eines Ausschusses oder einer Fraktion des Gemeinderates richten. Der Adressat ist bei der Einbringung anzugeben. 

9.    Die Anfragen dürfen sich nur auf Themen beziehen, die die Gemeinde Ried im Traunkreis betreffen oder auf Angelegenheiten, die in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallen. Fragen die sich auf Tagesordnungspunkte der aktuellen Gemeinderatssitzung beziehen, können nicht behandelt werden. Solche Anfragen sind vom Bürgermeister zurückzuweisen. 

10.    Die Reihenfolge der Beantwortung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Anfragen im Gemeindeamt. Werden mehr Anfragen eingebracht, als in der Fragestunde beantwortet werden können, werden offen gebliebene Fragen in der nächsten Bürgerfragestunde beantwortet, sofern die Person, die die Fragen gestellt hat, anwesend ist. Ist diese Person nicht anwesend, so wird die Anfrage als nicht eingebracht gewertet. 

11.    Sollte eine Beantwortung während der Fragestunde aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein oder wenn die/der Befragte dazu Unterlagen benötigt, die bis zu Beginn der Fragestunde nicht beschafft werden konnten, wird die Beantwortung auf die Bürgerfragestunde der nächstfolgenden Gemeinderatssitzung vertagt. Der/Die Anfragesteller:in ist rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen.

12.    Die mittels Formulars eingebrachte Frage wird vom Befragten verlesen und anschließend im Rahmen der Fragestunde vom Befragten mündlich beantwortet oder begründet, warum eine Antwort nicht möglich ist. Die Zeit für die Beantwortung der Hauptfrage ist auf fünf Minuten, die der Zusatzfrage mit zwei Minuten, begrenzt.

13.    Bei der Beantwortung der Anfragen ist insbesondere auf die Wahrung des Amtsgeheimnisses, der Privatsphäre und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu achten. Ein Rechtsanspruch auf die Beantwortung einer Anfrage besteht jedenfalls nicht.

14.    Der Verlauf der Bürgerfragestunde ist zu protokollieren. Dabei sind zumindest die Daten des Fragenden, der Adressat der Frage, die Frage selbst sowie der wesentliche Inhalt der Antwort zu protokollieren. Das entsprechende genehmigte Protokoll kann während der Amtsstunden im Gemeindeamt eingesehen werden. Es gibt keine Möglichkeit zur Einbringung von Einwänden.

15.    Zweck der Bürgerfragestunde ist es Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu geben, sich über Gemeindeangelegenheiten zu informieren, Ideen, Wünsche oder Kritik zu äußern.

16.    Für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Anfrage werden die personenbezogenen Daten der/des Anfragestellers/Anfragestellerin, nämlich Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postadresse und die Beschreibung der Anfrage verarbeitet. Sämtliche Verarbeitungen dieser Daten erfolgen ausschließlich in Zusammenhang mit der Abwicklung der Bürgerfragestunde. Dies umfasst neben der Information der Kollegialorgane der Gemeinde vor allem auch die Protokollierung entsprechen der Geschäftsordnung der Kollegialorgane der Gemeinde Ried im Traunkreis.

17.    Die Bürgerfragestunde kann jederzeit durch einen einfachen Beschluss des Gemeinderates wieder eingestellt werden (zB bei geringer Beteiligung).


Der Bürgermeister

Stefan Schöfberger


Bürgerfragestunde_Formular.pdf herunterladen (0.12 MB)