Wie alle Jahre wieder steht in absehbarer Zeit der Winter vor der Tür. Um einen möglichst reibungslosen Winterdienst sicherstellen zu können ist ein gut organisierter Räum- und Streudienst erforderlich.
Wir ersuchen Sie während der Wintermonate keine Autos in Siedlungsstraßen abzustellen. Wenn die Straße durch parkende Autos so eingeengt wird, dass Räum- und Streuarbeiten nicht gefahrlos möglich sind, wird diese Straße in der Priorität nach hinten gereiht und kann erst nach Freiwerden der Straße bearbeitet werden.
Im Ortsgebiet gelegene und dem öffentlichen Verkehr dienende Gehsteige und Gehwege einschließlich Stiegenanlagen müssen in der Zeit von 6 bis 22 Uhr in ihrer gesamten Breite von Schnee
und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut werden. Diese Verpflichtungen trifft die Grundeigentümer jener Grundstücke, die an den Gehweg angrenzen, sofern
dieser nicht mehr als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt ist.
Wenn nun die Gemeinde fallweise auch Schneeräumarbeiten auf Gehsteigen oder Gehwegen entlang schneeräum- und streuverpflichteter privater Liegenschaften durchführt, bedeutet dies keinesfalls, dass die Liegenschaftsbesitzer von ihrer Verpflichtung zum Schneeräumen und Streuen sowie von der Haftung entbunden sind.
Darüber hinaus müssen Schneewechten und Eiszapfen entfernt werden.
Wenn nötig sind die gefährdeten Stellen mit Warnhinweisen oder Latten zu kennzeichnen. Dies ist jedoch immer nur eine Sofortmaßnahme und entbindet den Eigentümer nicht von einer ordnungsgemäßen Entfernung.
Laut Straßenverkehrsordnung müsste zwischen 22 und 6 Uhr kein Winterdienst durchgeführt werden. Bei Schneefall beginnt der Winterdienst jedoch in der Regel bereits zwischen 3 und 4 Uhr morgens.
Die Prioritäten werden je nach aktueller Schnee- und Witterungssituation gereiht. Auch der Höhenunterschied innerhalb des Gemeindegebiets sowie die unterschiedliche Frequentierung
der Straßen haben einen erheblichen Einfluss.
Die Gemeinde Ried im Traunkreis ist stets bemüht die Straßen und Gehwege für Sie frei zu halten. Sollten doch einmal Missstände auftreten, bitten wir um Meldung unter 07588/7255-100.
Schneestangen
Vandalismus verursacht enorme Kosten und Gefahren. Wir ersuchen Sie daher uns über Beschädigungen zu informieren.
Bei Nichtmeldung von durch ein KFZ beschädigten Schneestangen besteht Fahrerflucht.