So funktioniert die Sammlung von Unterstützungserklärungen („Einleitungsverfahren“)
Ab der erfolgten Registrierung können Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren getätigt werden – und zwar (neu ab 2018) unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder via Internet.
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Abgabe von Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren:
Alle weiteren Informationen und aktuelle Volksbegehren finden Sie auf der
Homepage des BMI.