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Für Nebengebäude bis zu einer maximalen Baufläche von 12 qm, Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen, Errichtung von Solaranlagen bis 20 qm usw. (§ 26, Abs.1, oö.BauO.1994).
Bitte mitbringen:
• Anzeige (formlos)
• Skizze des Bauvorhabens