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EU-Bio-Verordnung – Informationspflicht über biologisch bewirtschaftete Felder

Grenzen biologisch bewirtschaftete Felder an Feldstücke eines konventionell geführten Landwirtschaftsbetriebes an, hat der/die Biolandwirt/in den konventionell geführten Nachbarbetrieb über die biologische Bewirtschaftung zu informieren. 

Hinsichtlich der angrenzenden Bio-Flächen muss besondere Sorgfalt in der Bewirtschaftung (Ausbringung von Betriebsmitteln) geübt werden, um eine Kontaminierung der Produktionsmittel auszuschließen. 

Die derzeit biologisch bewirtschafteten Felder in der Gemeinde Ried im Traunkreis finden Sie in der folgenden Übersicht. 

Die Auflistung erfolgt lt. Angaben der Bewirtschafter und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.