Bitte mitbringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtenbuchabschrift,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Heiratsurkunden von Vorehen,
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
- Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen 29,07 Euro und 58,44 Euro, fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
- Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Zuständig Standesamt
Kosten Heiratsurkunde
- Antrag:
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: 14,30 Euro Bundesgebühr
- Ausstellung einer Heiratsurkunde: 9,30 Euro (7,20 Euro Bundesgebühr plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe)
Bei Zusendung der Heiratsurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten.