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Feuerpolizei - Feuerbeschau

In regelmäßigen Abständen werden alle Gebäude in Linz unter dem Blickwinkel Sicherheit/Feuerbeschau überprüft. Die feuerpolizeiliche Überprüfung ist im OÖ. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz, LGBl. Nr. 113/1994 geregelt.

Grundsätzlich werden die EigentümerInnen der Objekte mindestens 2 Wochen vor einer Überprüfung schriftlich informiert. Der oder die HauseigentümerIn hat seine MieterInnen nötigenfalls davon in Kenntnis zu setzen und Sorge zu tragen, dass alle Bereiche (Wohnungen, Betriebsräumlichkeiten, Garagen, Kellerräume, ...) frei zugängig sind.

Sollte der vorgegebene Termin für Sie nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem/der zuständigen SachbearbeiterIn einen anderen Termin.

Wurden bei der feuerpolizeilichen Überprüfung Mängel festgestellt, haben Sie die Möglichkeit die Behebung dieser Mängel schriftlich oder per Fax zu melden.

Ist es Ihnen nicht möglich, die Behebung der Mängel fristgerecht durchzuführen, können Sie ein Ansuchen um Fristverlängerung stellen.

Zuständig