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Hecken, Sträucher & Bäume schneiden

28.03.2024 11:35

LIchtraumprofil

Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Landesstraßen, Gemeindestraßen, Güterwegen, Geh- und Radwegen zurückschneiden

Um die ordnungsgemäße und gefahrlose Benützbarkeit sicherstellen zu können, werden alle Grundbesitzer ersucht, ihre Sträucher und Bäume

entlang von Straßen und Wegen zurückzuschneiden und das erforderliche Lichtraumprofil freizuhalten.

Die Grundeigentümer sind gemäß § 91 StVO verpflichtet, Hecken, Sträucher und Bäume entlang von öffentlichen Straßen und Gehsteigen zurückzuschneiden

bzw. zu entfernen, wenn diese die Verkehrssicherheit behindern oder beeinträchtigen.

Insbesondere muss die freie Sicht auf den Straßenverlauf, die Gehsteige, und auf Ampeln, Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungskörper gewährleistet sein.

Lichtraumprofile müssen unbedingt freigehalten werden! Die Breite des Lichtraums ist beidseitig um 0,75 m breiter als der Verkehrsraum.

Hecken, Sträucher & Bäume schneiden Die Höhe des Lichtraums beträgt 4,50 m. Die Lichtraumhöhe für Fußgänger- und Radverkehr beträgt 2,50 m.