Aus aktuellem Anlass:
Jeder Hund ist so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass weder Menschen noch Tiere durch den Hund gefährdet werden.
Der Hundehalter ist zu jeder Zeit und überall für das Verhalten seines Hundes verantwortlich.
Die Gemeinde hat mit Bescheid entsprechende Anordnungen für die Haltung eines bestimmten Hundes zu treffen, wenn Gefährdungen und Belästigungen von Menschen und Tieren nicht anders vermieden werden können (z.B. erweiterte Leinen- und/oder Maulkorbpflicht, Errichtung eines Zaunes usw.).
Letztlich kann sogar die Hundehaltung mit Bescheid untersagt werden.