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WOHNSCHIRM – ein bundesweites Programm zur Sicherung des eigenen Zuhauses Und JETZT NEU auch bei zu hohen Energiekosten

Jedes Jahr sind zehntausende Menschen in Österreich mit einem Delogierungsverfahren

konfrontiert. Für die Betroffenen eine unglaublich schwierige Situation – sie stehen vor

dem Verlust ihres Zuhauses. Aus diesen Gründen hat das Sozialministerium den

WOHNSCHIRM ins Leben gerufen. Er unterstützt Mieter:innen, die im Zuge der COVID-Krise

ihre Miete nicht mehr bezahlen konnten. In besonders prekären Situationen wird der

WOHNSCHIRM gespannt und direkt konkrete und schnelle Hilfe angeboten, damit das

eigene Zuhause erhalten bleibt.

Konkret unterstützt der WOHNSCHIRM Mieter:innen durch:

• eine einmalige Übernahme von Kosten, die zur Sicherung der Wohnung notwendig

sind – also Mietrückstände, Anwalts- und Gerichtskosten, sofern diese nicht selbst

gedeckt werden können.

• Sollte das derzeitige Mietverhältnis nicht mehr leistbar und dauerhaft sein, kann

durch eine einmalige finanzielle Hilfe (Umzugspauschale) der Umzug in eine

dauerhafte und leistbare Wohnung ermöglicht werden.

Der WOHNSCHIRM ergänzt die bestehenden Hilfen der Länder, Städte und Gemeinden.

28 Beratungsstellen, in allen Bundesländern

Die Antragsstellung erfolgt in einer anerkannten Beratungseinrichtung. Insgesamt gibt es

28 Anlaufstellen in allen Bundesländern. Dadurch ist ein niederschwelliger und regionaler

Zugang zum WOHNSCHIRM in ganz Österreich sichergestellt. Die Sozialarbeiter:innen in

diesen Beratungsstellen verschaffen sich gemeinsam mit den Betroffenen einen Überblick

über die Wohn- und Einkommenssituation, beraten umfassend über die möglichen

Unterstützungsleistungen und unterstützen bei der Antragsstellung. Eine Beratung ist

jedenfalls sinnvoll, wenn Mieter:innen einen Hauptwohnsitz in Österreich und einen

Mietrückstand haben, der aus eigenen Mitteln nicht bezahlt werden kann.

Alle Beratungsstellen und weitere Informationen gibt es unter www.wohnschirm.at

und über das Bürgerservice Telefon +43 (0) 800 201 611 , Mo – Fr von 8 bis 17 Uhr,

E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at