Jedes Jahr sind zehntausende Menschen in Österreich mit einem Delogierungsverfahren
konfrontiert. Für die Betroffenen eine unglaublich schwierige Situation – sie stehen vor
dem Verlust ihres Zuhauses. Aus diesen Gründen hat das Sozialministerium den
WOHNSCHIRM ins Leben gerufen. Er unterstützt Mieter:innen, die im Zuge der COVID-Krise
ihre Miete nicht mehr bezahlen konnten. In besonders prekären Situationen wird der
WOHNSCHIRM gespannt und direkt konkrete und schnelle Hilfe angeboten, damit das
eigene Zuhause erhalten bleibt.
Konkret unterstützt der WOHNSCHIRM Mieter:innen durch:
• eine einmalige Übernahme von Kosten, die zur Sicherung der Wohnung notwendig
sind – also Mietrückstände, Anwalts- und Gerichtskosten, sofern diese nicht selbst
gedeckt werden können.
• Sollte das derzeitige Mietverhältnis nicht mehr leistbar und dauerhaft sein, kann
durch eine einmalige finanzielle Hilfe (Umzugspauschale) der Umzug in eine
dauerhafte und leistbare Wohnung ermöglicht werden.
Der WOHNSCHIRM ergänzt die bestehenden Hilfen der Länder, Städte und Gemeinden.
28 Beratungsstellen, in allen Bundesländern
Die Antragsstellung erfolgt in einer anerkannten Beratungseinrichtung. Insgesamt gibt es
28 Anlaufstellen in allen Bundesländern. Dadurch ist ein niederschwelliger und regionaler
Zugang zum WOHNSCHIRM in ganz Österreich sichergestellt. Die Sozialarbeiter:innen in
diesen Beratungsstellen verschaffen sich gemeinsam mit den Betroffenen einen Überblick
über die Wohn- und Einkommenssituation, beraten umfassend über die möglichen
Unterstützungsleistungen und unterstützen bei der Antragsstellung. Eine Beratung ist
jedenfalls sinnvoll, wenn Mieter:innen einen Hauptwohnsitz in Österreich und einen
Mietrückstand haben, der aus eigenen Mitteln nicht bezahlt werden kann.
Alle Beratungsstellen und weitere Informationen gibt es unter www.wohnschirm.at
und über das Bürgerservice Telefon +43 (0) 800 201 611 , Mo – Fr von 8 bis 17 Uhr,
E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at